Kann Ihr Kind einmal nicht an der Betreuung teilnehmen, müssen Sie es bitte bei den Betreuungskräften abmelden.
Im Krankheitsfall informieren Sie bitte selbstständig zusätzlich zur Schule auch die Betreuungskräfte direkt.
Insbesondere bei planbarer Abwesenheit von Essenskindern muss frühzeitig Bescheid gegeben werden, da bestellte Essen immer bezahlt werden müssen.